Rechtsprechung
BVerwG, 15.06.1983 - 9 C 927.82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,7586) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zustellung eines Urteils und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 08.02.1982 - 19 K 12815/80
- BVerwG, 15.06.1983 - 9 C 927.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerwG, 15.06.1983 - 9 C 927.82
Sollte den jetzigen Prozeßbevollmächtigten ein Verschulden daran treffen, daß die Antragsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO ungenutzt verstrichen ist, so müßte sich der Kläger dies gemäß §§ 173 VwGO, 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (vgl. BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]). - BVerwG, 13.12.1982 - 9 C 894.80
Berücksichtigungsfähigkeit der Rüge nicht ordnungsgemäßer Ladung im Rahmen einer …
Auszug aus BVerwG, 15.06.1983 - 9 C 927.82
Die Verpflichtung des Gerichts, an den ihm bekanntgegebenen Prozeßbevollmächtigten zuzustellen, bleibt vielmehr solange bestellen, bis dem Gericht das Erlöschen der Vollmacht mitgeteilt wird (vgl. § 173 VwGO in Verbindung mit § 87 Abs. 1 ZPO; Urteil vom 13. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 894.80 - sowie OLG München, Beschluß vom 9. April 1970 NJW 1970, 1609 m.w.N.). - OLG München, 09.04.1970 - 11 W 782/70
Auszug aus BVerwG, 15.06.1983 - 9 C 927.82
Die Verpflichtung des Gerichts, an den ihm bekanntgegebenen Prozeßbevollmächtigten zuzustellen, bleibt vielmehr solange bestellen, bis dem Gericht das Erlöschen der Vollmacht mitgeteilt wird (vgl. § 173 VwGO in Verbindung mit § 87 Abs. 1 ZPO; Urteil vom 13. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 894.80 - sowie OLG München, Beschluß vom 9. April 1970 NJW 1970, 1609 m.w.N.).