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   BVerwG, 15.06.1983 - 9 C 927.82   

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https://dejure.org/1983,7586
BVerwG, 15.06.1983 - 9 C 927.82 (https://dejure.org/1983,7586)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1983 - 9 C 927.82 (https://dejure.org/1983,7586)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1983 - 9 C 927.82 (https://dejure.org/1983,7586)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zustellung eines Urteils und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1983 - 9 C 927.82
    Sollte den jetzigen Prozeßbevollmächtigten ein Verschulden daran treffen, daß die Antragsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO ungenutzt verstrichen ist, so müßte sich der Kläger dies gemäß §§ 173 VwGO, 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (vgl. BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]).
  • BVerwG, 13.12.1982 - 9 C 894.80

    Berücksichtigungsfähigkeit der Rüge nicht ordnungsgemäßer Ladung im Rahmen einer

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1983 - 9 C 927.82
    Die Verpflichtung des Gerichts, an den ihm bekanntgegebenen Prozeßbevollmächtigten zuzustellen, bleibt vielmehr solange bestellen, bis dem Gericht das Erlöschen der Vollmacht mitgeteilt wird (vgl. § 173 VwGO in Verbindung mit § 87 Abs. 1 ZPO; Urteil vom 13. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 894.80 - sowie OLG München, Beschluß vom 9. April 1970 NJW 1970, 1609 m.w.N.).
  • OLG München, 09.04.1970 - 11 W 782/70
    Auszug aus BVerwG, 15.06.1983 - 9 C 927.82
    Die Verpflichtung des Gerichts, an den ihm bekanntgegebenen Prozeßbevollmächtigten zuzustellen, bleibt vielmehr solange bestellen, bis dem Gericht das Erlöschen der Vollmacht mitgeteilt wird (vgl. § 173 VwGO in Verbindung mit § 87 Abs. 1 ZPO; Urteil vom 13. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 894.80 - sowie OLG München, Beschluß vom 9. April 1970 NJW 1970, 1609 m.w.N.).
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